Ein Hund wird rein rechtlich gesehen als Sache behandelt und gilt somit im Straßenverkehr als Ladung. Diese muss im Fahrzeug gemäß § 22 StVO so gesichert werden, dass sie bei einer Vollbremsung weder verrutschen noch umherfliegen kann.
Viele Autofahrer machen sich darüber leider keine Gedanken und platzieren ihren Hund auf der Rückbank, an eine Sicherung wird nicht gedacht. Rechtlich gesehen handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 35 Euro berechnet. Eine einfache Abhilfe würde hier ein spezieller Hundesicherheitsgurt schaffen.
Eine noch bessere und sichere Möglichkeit aber ist die Verwendung einer Hundetransportbox. In verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich bieten sie jedem Hund eine rjeden Rasse einen gesicherten Platz im Auto.
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