Hund gefunden – so handelst du richtig

Du hast einen Hund gefunden? So solltest du reagieren!

Es kann überall und jeder Zeit passieren, man findet einen Herrenlosen Hund. Beim Spazieren im Wald, oder bei dem Einkaufsbummel in der Stadt. Wenn du einen Hund gefunden hast, musst du aber einige Dinge beachten da du dich unter Umständen strafbar machen kannst.

 

Nicht einfach von der Fundstelle entfernen

Es ist nicht gestattet einen gefundenen oder zugelaufenen Hund von der Fundstelle zu entfernen und mit nach Hause zu nehmen. Nach deutschem Gesetzt zählen Hunde als Gegenstände, man macht sich durch diese Handlung dem Diebstahl strafbar.

Wenn man einen Hund gefunden hat, sollte man sich intensiv an dem Fundort nach dem Herrchen umsehen. Oft ist bereits jemand auf der Suche nach dem Hund. Auch ein Blick auf das Halsband des Hundes kann unter Umständen Informationen über den tatsächlichen Besitzer liefern. Bei einigen Halsbändern ist eine Adresse eingraviert oder eine Hundemarke befestigt.

Im Ohr des Hundes kann man ebenfalls einen Hinweis auf den Hundehalter erhalten. Einige Hunde sind im Ohrinneren tätowiert oder besitzen einen Chip. Dieser ist zwar nicht direkt sichtbar, lässt sich aber meist sehr einfach ertasten. Tierärzte und Tierheime können den Chip oder das Tattoo entschlüsseln und so den Besitzer ausfindig machen.

Findet man keinen Hinweis auf den Halter des Hundes muss in jedem Fall eine Behörde benachrichtigt werden, dies kann entweder die Polizei oder das zuständige Ordnungsamt sein. In vielen Fällen wird der Hund in ein Tierheim gebracht, viele Hundebesitzer fragen dort als erstes nach wenn ein Hund entlaufen ist.

Informieren Sie andere über den gefunden Hund

Wichtige Anlaufstellen wenn man einen Hund gefunden hat, sind Tierheime, die Polizei oder auch Tierärzte. Außerdem lohnt sich häufig eine Nachfrage in Geschäften rund um den Fundort. Oft sind die Tiere bei den Verkäufern bekannt und man bekommt einen Hinweis auf den Besitzer. Ebenfalls kann man Flyer oder Informationszettel an Bäumen und Laternen anbringen. Außerdem kann man auf diversen Internetportalen im Internet den Fund des Tieres bekannt machen. So kann man mit einer Anzeige viele Personen erreichen.

Den Hund zur Pflege halten

Je nach Tageszeit wird sich keine Zuständige Behörde um den Fund kümmern. Sollten Sie eine Möglichkeit haben sich um den Hund zu kümmern dürfen Sie das so lange bis sich der Besitzer des Hundes meldet. Allerdings sollte man sich ein wenig mit Hunden auskennen, ist das nicht der Fall sollte man bei einem Tierarzt Rat aufsuchen. Außerdem sollte man bedenken, die Suche nach dem Hundebesitzer kann Wochen oder Monate andauern. Können Sie tatsächlich so lange für den Hund sorgen und auch finanziell für Ihn aufkommen? Bedenken Sie auch, in der Zeit in der das Pflegetier bei Ihnen ist, bauen sie eine Verbindung zu ihm auf. Dennoch müssen Sie sich irgendwann wieder von Ihm trennen.
Nach einer Wartezeit von mehr als sechs Monaten können Sie sich offiziell als Hundehalter eintragen lassen.

Anlaufstellen um gefundene Hunde zu melden:

“Deutschen Haustierregister” des Deutschen Tierschutzbundes
Servicetelefon: 01805 – 231414
Fax: 0228 – 6049640

“Tasso Haustierzentralregister”
Tel.: 06190-937 300
Fax: 06190-937 400
www.tiernotruf.org

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